Die in deutschen Massenmedien recht spärliche Berichterstattung aus und über Griechenland konzentriert sich in der Regel auf Schlagzeilen-Ereignisse. Die kleinen Alltagsnachrichten bleiben dagegen sogar auf einschlägig orientierten Webseiten weitgehend unberücksichtigt. Das hier geführte Griechenland-Blog ist deswegen vorrangig "sekundären" Meldungen gewidmet. Zugunsten der Übersichtlichkeit werden die Beiträge jeden Monat archiviert.
Hinweis: Alle Angaben, Berichte und Informationen werden ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ohne jegliche Gewähr publiziert und können subjektive Ansichten und Einstellungen reflektieren.
Als Mitte Mai dieses Jahres überraschend der äußerst knappe Zeitrahmen für die Erweiterung des Grundbuchs in Griechenland bekannt gegeben wurde, stand von vornherein fest, dass die Antragsfristen für die Aufnahme in das nationale griechische Kataster nicht einhaltbar waren. Zwar wurde eine Verlängerung der ursprünglich auf Ende September 2008 angesetzten Meldepflicht rigoros ausgeschlossen und stattdessen den Immobilienbesitzern mit harschen Geldstrafen oder gar Enteignung ihres Eigentums gedroht, jedoch übersteigt die Flut der Anträge der täglich in Scharen bei den einschlägigen Stellen vorstellig werdenden Bürger einfach die völlig unzureichenden organisatorischen Kapazitäten.
Einen Monat vor Ablauf der anfänglichen Frist sah sich der derzeitige Minister Giorgos Souflias des Ministeriums für Umwelt, Flächenplanung und öffentliche Projekte nun allerdings doch gezwungen, die Frist für die Beantragung der Aufnahme in das griechische Kataster bis Ende Oktober 2008 zu verlängern. Weiter wurde eine Aufstockung bzw. sogar Verdoppelung des Personals der Annahmestellen und die Ausdehnung ihrer Öffnungszeiten angekündigt. Ob damit allerdings nun wirklich alle ausstehenden Anträge bis zum 31. Oktober 2008 eingereicht und bearbeitet werden können, erscheint weiterhin zweifelhaft.
Jedenfalls haben sich bisher allein nur die Antragsgebühren auf bereits 54 Millionen Euro summiert, und der Minister vergaß nicht zu beteuern, dass diese Gelder ausschließlich für die Zwecke des griechischen Grundbuchs zur Verwendung kommen werden. Ebenso wurde versichert, dass dies die einzige und letzte Fristverlängerung sei und im übrigen jeder - ob unverschuldet oder nicht - säumige Immobilienbesitzer ohne jede Nachsicht mit der vollen Härte der vorgesehenen Sanktionen zu rechnen habe! Weitere Informationen bietet der Beitrag Kataster - Grundbuch in Griechenland.
27.08.2008
Gemäß den Angaben der griechischen Verbraucherorganisation INKA gingen bei der Stelle für Touristenschutz im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 18 August 2008 mehr als 9.000 Beschwerden ein – und das, obwohl im Vergleich zum Vorjahr im Bereich des Tourismus ein Einbruch von 22% zu verzeichnen ist. Laut der Meldung der INKA nahmen die Beschwerden von Touristen in Zusammenhang mit Preisen und erbrachten Dienstleistungen um 35% zu. Weiter lautet es, dass unabhängig von der Anzahl der Beschwerden das größte Problem der griechischen Tourismusbranche in Aufstieg und Vorherrschen der Mittelmäßigkeit bei Produkten und Leistungen liege. Wie betont wird, schlage sich diese Mittelmäßigkeit nicht unbedingt in einer Beschwerde nieder, hinterließe jedoch den Nachgeschmack von Enttäuschung und Unzufriedenheit und würde logischerweise zur Orientierung nach alternativen touristischen Optionen führen.
Die INKA führt ebenfalls an, dass gemäß allen Preiserhebungen die Lebenshaltungskosten in den ländlicheren Gebieten um wenigstens 18% höher liegen als in den entsprechenden Hauptstädten der Präfekturen, während in den rein touristischen Gebieten die Preise insbesondere während der Hauptsaison sogar Abweichungen von 25% - 38% aufweisen.
24.08.2008
Ein 24-jähriger Wehrpflichtiger wurde am 18. August auf dem Gelände der Kaserne des Infanterie-Regiments 604 in Kampani bei Kilkis hinter den Abfallfässern einer offenen Deponie tot aufgefunden. Es wird vermutet, dass der Tod des Soldaten durch Drogen verursacht wurde, da nahe der im Zustand fortgeschrittener Verwesung befindlichen Leiche Spritzen und narkotische Tabletten gefunden wurden. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein internes Untersuchungsverfahren angeordnet.
Der aus Thessaloniki stammende Soldat war nach Ablauf seiner Zurückstellung am 06. August zum Wehrdienst bei seiner Einheit eingerückt und seit dem darauffolgenden Tag verschwunden und als vermisst gemeldet worden. Kameraden und Vorgesetzte waren der Überzeugung, der Vermisste habe sich "aus dem Staube" gemacht. Angesichts des Umstandes, dass der wegen psychologischer Probleme vorläufig zurückgestellte junge Mann offensichtlich drogensüchtig war, stellt sich allerdings die Frage, aufgrund welcher Kriterien ihn der Musterungsarzt als "voll tauglich" eingestuft hatte.
Ein weiterer Soldat im Alter von 25 Jahren, welcher seinen Dienst in einer bei Kozani stationierten Einheit ableistete, kam am Nachmittag des 18. August unter bisher ungeklärten Umständen in den Waschräumen der Kaserne ums Leben. Ersten Vermutungen zufolge könnte der Todesfall durch einen Stromschlag aus einem elektrischen Heißwasser-Boiler verursacht worden sein. Die Polizeibehörde von Kozani führt auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Voruntersuchung durch.
19.08.2008
Zur Befreiung von der im übrigen obligatorischen Teilnahme am griechisch-orthodoxen Religionsunterricht an griechischen Schulen mussten anfänglich die Erziehungsberechtigten eines Schülers (oder im Fall volljähriger Schüler diese selbst) in einer rechtsverbindlichen Erklärung die gewünschte Befreiung ausführlich begründen und insbesondere auch genau die Religionszugehörigkeit des Schülers benennen. Später brauchte dann nicht mehr das jeweilige Bekenntnis benannt, sondern nur noch die Erklärung gemacht zu werden, dass der Schüler nicht griechisch-orthodoxer Konfession sei. Da sich jedoch weit über 90% der griechischen Bevölkerung zumindest formal zur griechisch-orthodoxen Kirche bekennen, ging selbst mit der globalen Erklärung, nicht griechisch-orthodoxen Glaubens zu sein, immer eine mehr oder weniger unterschwellige Diskrimination einher.
In einem Rundschreiben an die Schulträger und Schulen wurde nun seitens des griechischen Bildungsministeriums verfügt, dass für die Befreiung von der Teilnahme am schulischen Religionsunterricht fortan keinerlei Begründung mehr erforderlich sei, sondern die entsprechende Erklärung mit der einfachen und unbegründeten Beantragung der Freistellung ausreiche. Da somit die bisherige Grundvoraussetzung wegfällt, einer anderen oder keiner Konfession anzugehören, können nun sogar auch Schüler griechisch-orthodoxer Konfession von der Teilnahme am Religionsunterricht an den griechischen Schulen befreit werden.
05.08.2008
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